Erklärung zur Barrierefreiheit gemäß § 12 BayBGG und § 4 BFSG

Wir (Augenärzte Dr. Jaksche + Kollegen GmbH) als Websitebetreiber sind bemüht, die Website in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten. Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften: Bayerisches Gesetz zur Gleichstellung, Integration und Teilhabe von Menschen mit Behinderung (Bayerisches Behindertengleichstellungsgesetz – BayBGG) und Bayerische Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BayBITV)

Webseite

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Website https://www.jaksche-kollegen.de.

Feedback und Kontaktangaben

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang?
Melden Sie sich gerne bei uns unter:

Augenärzte Dr. Jaksche + Kollegen GmbH
Medizinisches Versorgungszentrum
Alte Poststr. 1                                                
D-91522 Ansbach

Telefon (0981) 650 50 8-0   
E-Mail: kontakt@jaksche-kollegen.de

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Die Website ist mit den Anforderungen der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) weitgehend vereinbar. Die Umsetzung orientiert sich an den Kriterien der WCAG 2.2 auf Konformitätsstufe AA sowie den Anforderungen des § 4 BFSG in Verbindung mit der harmonisierten Norm EN 301 549 (Version 3.2.1).

Ein Großteil der Inhalte und Funktionen wurde unter Berücksichtigung barrierefreier Gestaltung umgesetzt. Die Website erfüllt in wesentlichen Teilen die technischen Anforderungen der genannten Regelwerke. Einzelne Inhalte und Komponenten können derzeit noch kleinere Barrieren aufweisen, deren Beseitigung schrittweise erfolgt.

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz umfangreicher Bemühungen können aktuell folgende Barrieren auftreten:

  • WCAG 2.2 Erfolgskriterium 1.3.1 – Info and Relationships (Level A):
    Manche inhaltlichen Beziehungen (z. B. Gruppierungen von Formularfeldern oder Listenstrukturen) sind im HTML-Markup noch nicht ausreichend semantisch oder programmatisch gekennzeichnet.
  • WCAG 2.2 Erfolgskriterium 1.4.3 – Kontrast (Minimum) (Level AA):
    Einzelne Textelemente weisen derzeit noch nicht den erforderlichen Farbkontrast im Verhältnis zum Hintergrund auf.
  • WCAG 2.2 Erfolgskriterium 1.2.1/1.2.3 – Audiovisuelle Inhalte (Level A/AA):
    Einige eingebundene Videos verfügen derzeit nicht über vollständige Transkriptionen oder Untertitel.
  • HTML-Semantik:
    Die zugrundeliegende HTML-Struktur ist nicht durchgängig semantisch korrekt umgesetzt. Dies betrifft z. B. die Verwendung von Überschriften-Hierarchien, Listen und Regionen.
  • Lokalisierung von ARIA-Labels:
    Einige aria-label-Attribute befinden sich noch in englischer Sprache. Die vollständige Übersetzung ist in Arbeit.

Die Beseitigung dieser Barrieren ist in Planung und wird im Rahmen regelmäßiger Überarbeitungen angestrebt.

Evaluationsmethode

  • automatisierte Tests, u. a. mit den Tools WAVE und Lighthouse
  • manuelle Prüfungen einzelner Seiten und Funktionen
  • ergänzende Überprüfung durch externe Webentwickler

Durchsetzungsverfahren

Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:

Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung
IT-Dienstleistungszentrum des Freistaats Bayern
Durchsetzungs- und Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik
St.-Martin-Straße 47
81541 München

E-Mail: bitv@bayern.de

Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 23.06.2025 erstellt.
Die Erklärung wurde zuletzt am 23.06.2025 überprüft.