Eine Glaskörperabhebung führt eigentlich nur während ihrer Entstehung zu schwereren Komplikationen. Hat sich der Glaskörper einmal vollständig abgehoben, sind weitere Folgen nicht mehr zu erwarten.
In einigen Fällen kann die Anheftung der Grenzmembran an der Netzhaut so fest sein, dass sich jedoch durchaus ernsthafte Komplikationen entwickeln können, wie z. B. ein Netzhautloch, welches unbehandelt in einer Netzhautablösung enden könnte.
Ein Netzhautloch ist glücklicherweise selten. Aber aufgrund des bestehenden Risikos einer Ablösung der Netzhaut, muss ein solches Loch möglichst rasch gefunden werden. Hat man dieses Loch gefunden lässt sich dies mittels Laserbehandlung in den meisten Fällen wieder verschließen. Das Risiko einer Netzhautablösung ist dann weitestgehend, wenn auch nicht gänzlich, ausgeschlossen.
Wenn Symptome wie Trübungen, „Ruß-Regen“, Lichtblitze, oder gar ein Schatten im Gesichtsfeld plötzlich auftreten, wie ein „fallender Vorhang“ oder eine „wachsende Wand“, muß unverzüglich eine augenärztliche Beurteilung erfolgen. Hierbei wird die Netzhaut mit dem Augenspiegel bei geweiteter Pupille untersucht. Im Anschluss daran dürfen Sie mehrere Stunden nicht mehr mit einem Kraftfahrzeug fahren.
Eine Netzhautablösung führt unbehandelt praktisch immer zur Erblindung des Auges – die frühzeitige Erkennung und operative Behandlung ist deshalb unerlässlich.
Sollte bereits eine Netzhautablösung eingetreten sein, muss eine zeitnaher operativer Eingriff, eine sogenannte Glaskörperabsaugung (Vitrektomie), erfolgen. Hierbei wird versucht die Netzhaut wieder zur Anlage zu bringen. Zum Einsatz kommen sehr häufig Luft-Gas-Gemische oder Silikonöl.
Das Luft-Gas-Gemisch baut sich innerhalb von wenigen Wochen selbständig ab. Das Silikonöl muss nach mehreren Wochen bis zu wenigen Monaten während eines zweiten Eingriffs entfernt werden.
Eine solche Netzhautablösung ist vergleichbar mit einem komplizierten Knochenbruch, so dass in einigen Fällen mehrere Eingriffe nötig sein werden.
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